Um die Einführung von 5G zu erleichtern, griff der Bundesrat im Jahr 2021 zu zweifelhaften Massnahmen: zur Einführung eines Korrekturfaktors (Grenzwertüberschreitungen) und zur Abschaffung des Einspracherechts gegen den Korrekturfaktor.
Damit ist das Bundesgericht nicht einverstanden! Es widerruft in seinem Urteil BGE 1C_506/2023 die Abschaffung des Einspracherechts und erachtet den Korrekturfaktor als baubewilligungspflichtig. Wir freuen uns sehr über diesen wegweisenden Entscheid!
Das Bundesgericht erklärte zudem, die Anwendung des Korrekturfaktors führe zu höheren Leistungsspitzen als bewilligt. Diese Erhöhung der Leistung stellt einen Wegfall einer vorsorglichen Emissionsbegrenzung dar. Faktisch war die Einführung des Korrekturfaktors also eine Grenzwertlockerung.
Alle Antennen, auf denen der Korrekturfaktor ohne Baubewilligung angewandt wird, sind somit rechtswidrig in Betrieb. Die BPUK – das sind Vertreter der Kantonsregierungen – empfiehlt ein neues Baubewilligungs-Verfahren oder die Einstellung des Korrekturfaktorbetriebs ab 2025.
Wir hingegen fordern die sofortige Abschaltung und die vollständige Abschaffung des rechtswidrigen Korrekturfaktors sowie die Wiederherstellung des Schutzniveaus von 2019, um das aktuelle Chaos von Grund auf zu beseitigen
Zitat aus dem Newsletter vom Verein Schutz vor Strahlung
Medienmitteilung